Konversion

Wer einer anderen christlichen Konfession angehört und in die evangelische Kirche eintreten will, muss zuvor aus der bisherigen Kirche austreten. Dies geschieht beim kommunalen Standesamt/Einwohnermeldeamt. Die Taufe wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zwölfte Lebensjahr erreicht hat.

Vor dem Eintritt in die Evangeliche Kirche ist ein Gespräch mit dem Pfarrer vorgesehen. Dabei geht es um die gegenseitige Vergewisserung, dass der Eintritt eine bewusste und auf Dauer angelegte Entscheidung ist. Am Ende des Gesprächs wird ein ausgefülltes Formular (Formular für den Eintritt) unterschrieben. Der Kirchenvorstand bestätigt formal den Eintritt in seiner nächsten Sitzung und stellt dem bzw. der Eingetretenen eine Mitgliedsbescheinigung aus. Mit dem Eintritt in die Kirche fallen dann – je nach Einkommen – Kirchensteuern an.