Baupflegestiftung „Schlewecker Kirche“
Ende 2006 hat der Kirchenvorstand eine eigene unselbständige Stiftung gegründet, die ausschließlich für den Erhalt unserer schönen Schlewecker Kirche da ist. Nichts anderes kann und darf aus ihr finanziert werden. Sie ist als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt. Stiftungsvorstand ist der Kirchenvorstand.
Das Grundkapital darf nicht verbraucht werden, sondern allein aus den durch dieses Grundkapital erwirtschafteten Zinsen dürfen Baumaßnahmen finanziert werden.
Deswegen ist diese Stiftung besonders interessant für Menschen, die gern spenden oder eine Erbschaft machen möchten und dabei ganz sicher sein wollen, dass ihr Geld nicht einfach so ausgegeben werden kann.
Die Spende oder Erbschaft dient dann tatsächlich einem dauerhaft guten Zweck für viele nächste Generationen!
Eine Zustiftung leisten kann jeder gezielt auf unser Konto:
Propsteiverband Ostfalen
BIC: GENODEF1QLB
IBAN: DE48 8006 3508 4150 5921 00
unter „Verwendungszweck“ angeben: RT 220, SB 40, 8500.01 2230


QR-Code für eine Zustiftung
